Die gesetzliche Grundlage für den Aufbau einer nationalen öffentlichen Ladeinfrastruktur wurde mit dem Gesetz vom 7. August 2012 geschaffen, das die Verantwortlichkeiten der Netzbetreiber sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen regelt. Dieses Gesetz bildet auch die Basis für die großherzogliche Verordnung vom 3. Dezember 2015, welche die technischen Spezifikationen, Funktionen, Anzahl der Ladepunkte sowie den Rollout-Plan dieser Infrastruktur festlegt.
Im Einklang mit der EU-Richtlinie 2019/944, die in luxemburgisches Recht umgesetzt wurde, dürfen Verteilernetzbetreiber keine öffentlichen Ladepunkte mehr besitzen oder betreiben – mit streng begrenzten Ausnahmen. Die geänderte Strommarktgesetzgebung vom 1. August 2007 sieht deshalb vor, dass der Betrieb des Chargy-/SuperChargy-Netzes einem einzigen Konzessionär übertragen wird.
Diese Konzession wurde vom Staat für sieben Jahre an die temporäre Vereinigung charge@lux vergeben, bestehend aus Electris Luxembourg S.A., Cube 4T8 S.à r.l. und Socom S.A. Die Benennung erfolgte durch gemeinsame Entscheidung der Verteilernetzbetreiber und wurde durch die ILR-Entscheidung ILR/E25/11 vom 13. Mai 2025 bestätigt.